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Ombra immagine grande Zum Zeitpunkt des check-in zu präsentierende Dokumente

Zum Zeitpunkt des check-in zu präsentierende Dokumente

Wir weisen unsere Gäste darauf hin, dass gemäß der Rechtsverordnung n° 79 vom 23/05/2011 und der Mitteilung des Innenministeriums n° 400/A/2012/23.1.3 vom 05/03/2012, auch für Minderjährige die ausdrückliche und unabdingbare Pflicht zur Vorlage eines Identitäts-Dokumentes mit Lichtbild für die Registration bei den verschiedenen Hotels besteht (Personalausweis oder Pass).

Ist ein Gast nicht in der Lage, ein gültiges Identität-Dokument vorzuweisen, ist ihm das Übernachten nicht gestattet.

Kein Gast kann die Identität eines anderen Gastes bestätigen oder die diesbezügliche Verantwortung übernehmen.

Es tut uns leid, Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir gemäß dieser Rechtsverordnung bei nicht erfolgter Vorlage der Personalausweises oder des Passes den check-in nicht vornehmen können, da wir bei Ausführung von eventuellen Kontrollen persönlich rechtlich zur Verantwortung gezogen werden, und strafrechtlich verfolgt werden.

Minderjährige, die nicht in Begleitung ihrer Eltern übernachten, müssen neben Personalausweis und Pass auch eine schriftliche Genehmigung der Eltern präsentieren, auf denen die Daten der Übernachtungen registriert sind sowie eine Kopie das Personalausweises oder Passes der Eltern.

Für Details beziehen Sie sich auf "Verzeichnis der Rechte des Touristen"

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